Unser Bestreben ist es, den Interessenten der Welpen aus unserem Zwinger "vom Aartal" einen gesunden wesensfesten Jagdgebrauchshund für den praktizierenden Jäger an die Hand zu geben. Dafür geben wir vollen Einsatz: Von der Auswahl der Elterntiere (wir züchten nicht bedingungslos mit jeder Hündin) bis zur Prägungsphase der Welpen vor Abgabe (8. Lebenswoche).
Wir erwarten, sozusagen als Gegenleistung für unseren Aufwand, dass alle Hunde möglichst an den zwei Zuchtprüfungen (VJP und HZP) teilnehmen und alle auf HD, OCD und ED geröntgt werden. Nur so ist gewährleistet, dass auch zukünftig DL Welpen, die unseren hohen Ansprüchen gerecht werden, gezogen werden können. Die Zucht ist auf das Wissen um die Eigenschaften der Nachkommen angewiesen!
Michael Wischmann
Unser Ziel ist die Zucht des Deutsch Langhaar als gesunden, wesensfesten und leistungsstarken Jagdgebrauchshund.
Um das zu erreichen, ist für uns besonders wichtig: Die Auswahl geeigneter Elterntiere und die Frühprägung/förderung unserer Welpen. Die genetisch vorhandenen Anlagen können sich nur dann optimal entwickeln, wenn bereits in den ersten Lebenswochen fördernde Lernbedingungen und Lernanreize geschaffen werden.
Die geeignete Auswahl der Elterntiere darf sich nicht nur an Prüfungsergebnissen orientieren. Sie muss konsequent Eigenschaften mitbringen, die für den Jagdgebrauch unverzichtbar sind.
Die beste Frühförderung kann allerdings keinen Erfolg bringen, wenn die genetischen Anlagen für diese Eigenschaften fehlen. Deshalb setzen wir Elterntiere ein, die ihre Schwarzwildeignung mehrfach unter Beweis gestellt haben, Raubwild -und Wildscharf sind und laut jagen!
Das alte Sprichwort ist sehr passend: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“. Dieser Spruch ist treffend bei der Hundeaufzucht und - Erziehung. Die Züchter der Hunde die ich als Welpen übernommen habe, gestalteten mit viel Liebe und Mühe die ersten Wochen der Prägungsphase bis zur 8 Lebenswoche. Die Vorteile dieser Arbeit in den Zuchtzwingern haben wir schnell erkannt und danken an dieser Stelle erneut insbesondere Monika Schroedter (Zwinger von der Seegeberger Heide) und Peter Scheibenpflug (Zwinger vom Mühbrooker Meer).
Auch wir bieten den Führern von DL Hunden aus dem Zwinger "vom Aartal“ diese Vorteile: Unsere Hunde lernen in den 8 Wochen bis zur Abgabe bei uns alle notwendigen Eindrücke kennen: In den ersten Tagen in der Wurfkiste im Wohnzimmer haben die Welpen positive Erlebnisse mit ihrem zukünftigen Rudelführer dem Menschen. Aber auch der Kontakt zu den anderen Hunden in der Familie fördert die Sozialisierung der Junghunde. Später zieht der gesamte Wurf mit der Hündin in Abhängigkeit des Wetters direkt in den Zwinger mit großzügigem Auslauf, oder über die Zwischenstation Garage. Im großen Gartenauslauf kommen die Welpen mit ziemlich allen Wildarten in Kontakt. Ganz besonders achten wir darauf, dass der Erstkontakt mit vermeintlich unangenehmerem Wild stattfindet. Spielerisch verlieren die jungen Hunde Scheu vor Füchsen, Dachsen, Schwarzwild, aber auch Elstern, Krähen und Mardern. Diese Tiere werden dann an der Reizangel befindlich von den Kleinen gehetzt, gepackt, gebeutelt und immer häufiger vorgestanden.
Zur Wesensfestigkeit tragen auch die in dieser Zeit bis zu drei Mal täglich stattfindenden Revierausflüge bei. Im großen Kofferraum des Geländewagens fahren wir dann mal mit und mal ohne Hündin in Wald, Flur und ans Wasser. So kommt es bei späteren Autofahrten auch nicht zu üblen Magenproblemen, denn die Welpen sind sukzessive an das Autofahren gewöhnt worden. Alle Elemente sind nicht fremd und sogar das Wasser wird recht zügig angenommen.
Mit anderen Worten: Wir ziehen die Welpen so auf, dass sie neben der guten Genetik optimale Frühprägung bei Abgabe an die neuen Besitzer erfahren haben. Wir erwarten jedoch, dass diese Prägungsphase gewissenhaft weitergeführt wird.
Bei sämtlichen in der Prägung, Ausbildung und Aufzucht entstehenden Fragen stehen wir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!
Dem Hunde,
wenn er gut erzogen,
ist selbst ein weiser Mann
gewogen.
Goethe
Zuchtordnung und Rassekennzeichen
für Deutsch-Langhaar
5. Auflage – Gültig ab 24. März 2013
1. Allgemeines (Präambel)
1.1 Rassekennzeichen
Die Rassekennzeichen für den DEUTSCH-LANGHAAR-VORSTEHHUND wurden erstmals im
Jahre 1879 festgelegt. Seither wird die Rasse reingezüchtet.
Der Standard ist bei der F.C.I. mit der Nr. 117b hinterlegt.
1.2 Zuchtordnung
Die Zuchtordnung des Deutsch-Langhaar-Verbandes e. V. (DLV) dient der planmäßigen Zucht der
Rasse Deutsch-Langhaar (DL), und regelt das gesamte Gebiet der Zuchttätigkeit. Sie ist Bestandteil
der Satzung und verbindlich für alle Verbandsvereine und deren Mitglieder.
1.3 Zuchtziel
Das Zuchtziel des Deutsch-Langhaar-Verbandes ist die Erhaltung der reinrassigen Zucht des
DEUTSCH-LANGHAAR (vergl. 1.4) und die Förderung der jagdlichen Eigenschaften nach dem
Leistungsprinzip (vergl. 1.5).
1.4 Reinzucht
Unter Reinzucht versteht der Deutsch-Langhaar-Verband die Erhaltung des typgerechten
Erscheinungsbildes und der bewährten jagdlichen Anlagen der Rasse. Der Nachweis der
Reinzucht erfolgt durch Eintragung in das Zuchtbuch Deutsch-Langhaar (ZDL) sowie Ausstellen
von Ahnentafel und ist verbunden mit der Tätowierung / Kennzeichnung mit Chip aller Welpen
(vergl. 4.3), die nach den Bestimmungen dieser Zuchtordnung gezüchtet werden.
1.5 Leistungszucht
Unter Leistungszucht versteht der Deutsch-Langhaar-Verband die Zucht des Deutsch-Langhaar-
Vorstehhundes aufgrund nachgewiesener jagdlicher Leistungsfähigkeit.
Auf die Arbeit nach dem Schuss, ebenso wie auf ruhige und wesensfeste Hunde wird besonderer
Wert gelegt.
Als Mitglied des Jagdgebrauchshundeverbandes (JGHV) sieht der DL-Verband dessen Prüfungen
als Grundlage für die Zuchteignung an. Zusätzlich sind die im praktischen Jagdbetrieb
festgestellten Leistungen heranzuziehen; ihrer züchterischen Bedeutung entsprechend kommt
ihnen besonderes Gewicht zu.
1.6 Zuchtförderung
Sämtliche Maßnahmen dieser Zuchtordnung (ZO) dienen der Förderung planmäßiger Zucht
funktional- und erbgesunder, wesensfester Deutsch-Langhaar.
Erbgesund ist ein Deutsch-Langhaar dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und
rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erblichen Mängel, die die funktionale Gesundheit und
jagdliche Verwendbarkeit seiner Nachkommen beeinträchtigen würden. Erbliche Mängel und
Krankheiten werden vom DL-Verband erfasst, bewertet und planmäßig züchterisch bekämpft.
1.7 F.C.I. und VDH-Zuchtordnung
Das Internationale Zuchtreglement der Federation Cynologique Internationale (F.C.I) und die
Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e. V. (VDH) sind Bestandteil dieser
Zuchtordnung und für alle Mitgliedsvereine und deren Mitglieder im DL – Verband verbindlich.
1.8 Haltung und Ernährung
Haltung und Ernährung der Zuchthunde und Welpen müssen artgerecht sein.
Der Deutsch-Langhaar-Verband geht davon aus, dass der Züchter Jäger ist und seine Welpen nur
in Jägerhände abgibt.
2. Zuchtbestimmungen
Für Eigentümer von Deutsch-Langhaar, die das Zuchtbuch des DL-Verbandes in Anspruch
nehmen wollen (Rüden- oder Hündinnenbesitzer) ist die Mitgliedschaft in einem dem DLV
angeschlossenen Verbandsverein Voraussetzung.
2.1 Der Züchter
Als Züchter gilt der Eigentümer der Mutterhündin zur Zeit des Werfens.
Den Antrag auf Eintragung eines Wurfes in das Zuchtbuch kann nur der Züchter stellen.
2.2 Zuchtmiete
Das Vermieten von Hündinnen ist gestattet, muss aber Ausnahme bleiben. Bei Vermietung einer
Hündin ist dem Wurfantrag eine Bescheinigung des Eigentümers über die Überlassung des
Zuchtrechts für die Dauer eines Wurfes beizufügen.
Empfehlung: VDH-Vordruck verwenden.
Beim Kauf einer belegten Hündin ist die Deckbescheinigung mit der Ahnentafel auszuhändigen.
Der Mieter oder der neue Eigentümer gelten in diesem Fall als Züchter des Wurfes.
2.3 Zuchtbuchsperre
Einer mit Zuchtbuchsperre belegten Person wird untersagt, das Züchterrecht für eine belegte
Hündin an eine andere Person abzutreten.
Mit dem Eintritt einer Zuchtbuchsperre wird automatisch auch die Sperre eines im Eigentum einer
solchen Person stehenden Rüden bzw. Hündin verbunden.
3. Zwingernamen und Zwingernamenschutz
Der Schutz des Zwingernamens wird dem Züchter spätestens beim zweiten Wurf zur Pflicht
gemacht. Wird beim ersten Wurf kein Antrag auf Zwingernamenschutz gestellt, erscheint der
Familienname des Züchters hinter dem Rufnamen des Hundes, z.B. Amor (Schmidt). Das gleiche
gilt für Einzeleintragungen.
Die Anmeldung des Zwingernamens erfolgt über den zuständigen Verein auf einem besonderen
Formular beim Zuchtbuchführer. Der Züchter schlägt den zu schützenden Zwingernamen selbst
vor und macht zwei weitere Namensvorschläge für den Fall, dass der an erster Stelle
vorgeschlagene Zwingername schon anderweitig geschützt sein sollte oder vom Zuchtbuchführer
zu beanstanden wäre.
Die neu geschützten Zwingernamen werden jährlich im Zuchtbuch Deutsch-Langhaar (ZDL)
veröffentlicht. Der Zwingernamenschutz gilt nur für den Bereich des Deutsch-Langhaar-
Verbandes.
Jedoch kann jederzeit durch eine Erklärung gegenüber dem Zuchtbuchführer auf eine weitere
Benutzung des geschützten Zwingernamens verzichtet werden.
Der freigewordene Zwingername darf erst nach Ablauf von 10 Jahren wieder neu vergeben
werden, es sei denn, der frühere Besitzer will ihn sich wieder schützen lassen.
Der Zuchtbuchführer überträgt im Erbfall auf Antrag den Übergang eines Zwingernamens an
einen Berechtigten und veröffentlicht dies ebenfalls im Zuchtbuch. Die Übertragung ist
gebührenfrei.
Der VDH empfiehlt dringend, Zwingernamen durch die F.C.I. schützen zu lassen. Der
Internationale Zwingernamenschutz geht dem nationalen Zwingerschutz vor und ist vom Züchter
formlos über den DL-Verband beim VDH zu beantragen.
4. Zuchtberater und Zuchtberatung
Die Verbandsvereine sollten in ihrem Bereich jeden Zuchthund kennen. Die Verantwortlichen
müssen die Züchter in allen Belangen der Zucht beraten und unterstützen. Der Zuchtberater ist
insbesondere zuständig für die formelle Abnahme von Würfen in seinem Zuständigkeitsbereich.
Die Besichtigung des Wurfes ist dem Verbandsverein vom Züchter zu ermöglichen; sie hat sich
auch auf artgerechte Haltungs- und Aufzuchtsbedingungen zu erstrecken.
Verbandsvereine tätowieren die Welpen ( vergl.4.3) mit den vom Zuchtbuchführer zugeteilten
Zuchtbuchnummern / kennzeichnen die Welpen mit einem Chip und überprüfen die Unterlagen
zur Wurfeintragung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. (siehe auch 4.3.)
4.1 Zuchtberatung
Der Zuchtberater berät den Züchter vor einer Paarung und bestätigt dies auf der Rückseite des
Antrages auf Wurfeintragung. Ohne seine Unterschrift erfolgt keine Bearbeitung durch den
Zuchtbuchführer. Diese Beratung ist rechtzeitig, spätestens bei Beginn der Hitze, vor einer
Anpaarung zwingend vorgeschrieben.
4.2 Zuständigkeit
Die züchterische Betreuung muss von dem Verein ausgehen, in dessen Zuständigkeitsbereich der
Züchter seinen Wohnsitz hat, Ausnahmen sind möglich, wenn die züchterische Betreuung im
Rahmen dieser Zuchtordnung gewährleistet ist.
In diesem Fall ist zwischen dem zuständigen Verbandsverein und dem Verein, in welchem der
Züchter Mitglied ist, vor der Zuchtberatung eine einvernehmliche schriftliche Vereinbarung zu
treffen. Diese Vereinbarung muss abschließend durch den geschäftsführenden Vorstand des DL
– Verbandes genehmigt werden.
4.3 Tätowierung / Kennzeichnung mit Chip
Zum Zweck der Identifikation werden die Welpen tätowiert bzw. mit einem Chip gekennzeichnet.
Eine eindeutige Kennzeichnung ist Voraussetzung für die Eintragung in das Zuchtbuch. Der
günstigste Zeitpunkt zur Kennzeichnung ist ein Alter von 7 bis 9 Wochen. Der Züchter wendet
sich an den zuständigen Verbandsverein. Der Zuchtberater tätowiert die vom Zuchtbuchführer
zugeteilte Zuchtbuchnummer in den rechten Behang des Welpen. Alternativ hierzu ist der Chip im
linken oberen Halsbereich des Hundes anzubringen. Das Tätowieren/ Kennzeichnen mit Chip
kann nur beim Züchter oder Tierarzt erfolgen und hat den ganzen Wurf zu umfassen. Bei der
Wurfabnahme ist der Barcode des Chips vom Zuchtberater einmal in die Ahnentafel und einmal in
das Wurfabnahmeprotokoll zu kleben. Das Wurfabnahmeprotokoll ist an den Zuchtbuchführer zu
schicken.
Ansprüche auf Schadenersatz aus Tätowierfolgen sind ausgeschlossen.
Die Verbandsvereine erheben für die Tätowierung / Kennzeichnung mit Chip und die
Wurfabnahme gesonderte Kosten.
5. Voraussetzungen für die Zuchtfreigabe
5.1 Grundsätzliches
Rüde und Hündin sind genetisch gleichrangig. Zur Zucht werden nur Hunde zugelassen, die
gesund, ausdauernd und widerstandsfähig bei hoher jagdlicher Beanspruchung sind, (vergl. 1.4-
1.6), keine zuchtausschließende Mängel ausweisen (vergl. 6) und die folgenden
Mindestvoraussetzungen erfüllen:
5.2 Mindestvoraussetzungen
Die Zuchthunde müssen im Typ-, Form- und Haar den Rassemerkmalen entsprechen (vergl.
Anhang RKZ) und dürfen nicht jünger als 18 Monate sein.
Die endgültige Typ-, Form- und Haarbewertung erfolgt frühestens im Alter von 18 Monaten durch
zwei vom DL-Verband anerkannte Formwertrichter anlässlich einer Zuchtschau oder auf einer
Prüfung der Deutsch-Langhaar-Vereine.
Für eine einmalige Zuchtbenutzung ist eine entsprechende Bewertung ab einem Mindestalter von
12 Monaten ausreichend.
Die Mindestnote in Typ-, Form- und Haarwert beträgt gut, ohne körperliche Mängel im Sinn der
Rassekennzeichen.
Schulterhöhe: Rüden 60-70 cm
Idealmaß 63-66 cm
Hündinnen 58-66 cm
Idealmaß 60-63 cm
Als gültige Typ-, Form- und Haarbewertung wird bei mehreren vorliegenden Beurteilungen das
zeitlich jüngste Beurteilungsergebnis eines Hundes festgelegt. Möglicherweise bereits erteilte
Zuchtfreigaben sind zu revidieren und ggf. außer Kraft zu setzen. Kommt es bei einem über 18
Monate alten Hund zweimal zu einer Prädikatsfindung unterhalb der Zuchtzulässigkeit, ist eine
endgültige Zuchtsperre in der Ahnentafel auch dann zu vermerken, wenn die nicht erreichte
Zuchtmindestvoraussetzung innerhalb der Beurteilungskriterien Typ-, Form- und Haarwert
wechselte. Ein einmal gezeigter Wesensmangel ist nicht heilbar.
5.3 Jagdliche Eignung
Als Nachweis der jagdlichen Anlagen und Eignung werden die Zuchtprüfungen des
Jagdgebrauchshundverbandes gefordert, wünschenswert ist, wenn mindestens eine der
Zuchtprüfungen (VJP oder HZP) bei einer DL-Zuchtgruppe abgelegt wird.
Es können auch andere nationale oder internationale Prüfungen anerkannt werden, soweit diese
den Anforderungen für die Zuchtzulassung entsprechen.
Verbands-Jugendprüfung (VJP)
und die
Verbands-Herbstzuchtprüfung (HZP) leb. Ente
oder die
Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP) leb. Ente
im HZP-Alter.
möglichst
Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP) leb. Ente
Besonders erwünscht sind die bestandene Schorlemer-HZP (SP) als Ausdruck für die frühzeitige
Zuchteignung, sowie die Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP), die Verlorenbringerprüfung (Vbr.),
Verbands-Schweißprüfung (VSwP), Bringtreueprüfung (Btr.), Schweiß-Natur („:“) bzw. (:) und das
Leistungszeichen Schwarzwild („LzS“) als Ausdruck für die hohe jagdliche Belastbarkeit.
5.4 Der Härte-Nachweis
Der Härtenachweis muss nach den Bestimmungen des JGHV beigebracht werden und die
Bestätigung des Stammbuchführers muss vorliegen.
5.5 Der Lautnachweis
Sichtlaut, Spurlaut oder lautes Stöbern erfolgt nach den Bestimmungen der VZPO (VJP und HZP)
VGPO und VPSO des JGHV oder des Lautjager-Nachweises nach deren Anhang unter 3.
Der Laut kann auch durch Zeugnis von zwei Verbandsrichtern auf Formblatt 23 des JGHV
nachgewiesen werden.
Zum Zuchteinsatz kommende DL-Hunde müssen auf den Anlageprüfungen (VJP oder HZP) am
Hasen oder Fuchs nachweislich einwandfrei sichtlaut oder spurlaut gewesen sein. Ergab sich auf
diesen Prüfungen keine Gelegenheit zur Lautfeststellung, kann ein Nachweis am Hasen oder am
Fuchs auch später durch Zeugnis von zwei Verbandsrichtern erbracht werden. Jagt ein Hund auf
der VJP stumm und anschließend bis spätestens zum Ende des HZP - Jahres überzeugend laut,
ist der Nachweis ausreichend. Im umgekehrten Falle ist eine einmalige Nachprüfung im Jahr der
HZP zulässig, die einwandfrei positiv ausfallen muss, andernfalls darf es keine Zuchtfreigabe,
auch nicht zu späterer Zeit, geben. Ein gem. VGPO erbrachter Lautnachweis erfüllt die
Zuchtvoraussetzungen dann, wenn der betreffende Prüfling vorher keine Stummheit zeigte,
gleichfalls sind erbrachte Lautjagernachweise gem. Anhang Nr. 3. zu den Verbandsprüfungen für
eine Zuchtverwendung wertlos, wenn nachfolgend bei Prüfungsvorstellungen Stummheit beim
Verfolgen von Hase oder Fuchs festgestellt wird.
5.6 Hüftgelenksdysplasie
Die Bewertung darf nicht schlechter als Leichte HD sein (vergl. 8.1-8.3).
5.7 Ausnahmen
Um Deutsch-Langhaar, die keine ausreichenden Prüfungsnachweise erbracht haben, für die
Zucht heranziehen zu können, sind auf Antrag Ausnahmen möglich.
Gefordert wird hier der Nachweis der Schussfestigkeit und der Hasenspur im VJP-Alter, sowie der
Nachweis der Schussfestigkeit bei der Feld- und Wasserarbeit und der Ausschluss der
Wildscheue an der lebenden Ente im HZP-Alter.
Ersatzprüfung: AZP oder VGP:
Die Zuchtfreigabe solcher Hunde darf nur auf Antrag der Verbandsvereine und mit Zustimmung
der Zuchtkommission erfolgen. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen. Auf Punkt 14 der
Zuchtordnung wird verwiesen.
Es können Zuchtbeschränkungen erlassen werden.
6. Zuchtausschluss
Von der Zucht ausgeschlossen sind Deutsch-Langhaar ohne die Voraussetzungen von 5.1 - 5.6
dieser Zuchtordnung.
Weiterhin solche, die mit Erbfehlern behaftet sind und / oder bei denen nachstehende Fehler
nachweislich aufgetreten sind.
Solche Fehler sind :
- allgemeine Unruhe, Überpassion und Nervosität
- Scheue vor lebendem Wild
- Gewitterscheue
- ängstliche Haltung gegenüber Fremden sowie Milieuscheue
- Angstbeißer, sowie alle Hunde mit unmotivierter Aggressivität und unkontrollierbarem Beißen
- alle Grade der Schussempfindlichkeit bis hin zur Schussscheue
- Waidlaut auch in Verbindung mit Sicht- und Spurlaut
- Hunde mit mittlerer und schwerer Hüftgelenksdysplasie
Hunde mit folgenden, auch chirurgisch korrigierten bzw. behandelten Erkrankungen:
- Epilepsie
- Osteochondrose (OCD) oder Schulterlahmheit, Ellbogendysplasie (ED)
- spontanem Kreuzbandriss,
- fehlende Zähne, Vorbiss, Rückbiss, Kreuzbiss (Doppelbindungen gelten nicht als fehlerhaft),
- Hodenfehler: ein oder beidseitiger Kryptorchismus (Hoden müssen beide äußerlich fühlbar
sein),
- Augenlidfehler, eingerolltes Augenlid (Entropium) ausgestülptes Augenlid (Ektropium), auch
chirurgisch korrigierte bzw. behandelte Erkrankungen.
Zuchthunde, die zuchtausschließende Fehler nachweislich mehrfach mit unterschiedlichen
Zuchtpartnern vererbt haben, können auf Antrag durch die Zuchtkommission zur Zucht gesperrt
werden.
7. Zuchtverfahren
7.1 Zuchtfreigabe
Deutsch-Langhaar, die ihre Zuchteignung (vergl. 5.1-5.7) nachgewiesen haben, werden auf
Antrag durch den zuständigen Verbandsverein nach Inaugenscheinnahme für die Zucht
freigegeben ( siehe 4.2 )
7.2 Zuchtsperre
Zuchtsperrvermerke werden in der Ahnentafel der Hunde eingetragen, die mit
zuchtausschließenden Mängeln behaftet sind. Der Eintrag erfolgt durch den Zuchtbuchführer oder
den Verantwortlichen des zuständigen Verbandsvereins.
7.3 Zuchtnutzung
Die Nutzung von bereits zur Zucht freigegebenen Deutsch-Langhaar-Rüden und –Hündinnen
steht dem Züchter nach Beratung mit dem zuständigen Zuchtberater (vergl. 4-4.2) frei.
7.4 Zuchtverwendung der Rüden
Ein zur Zucht zugelassener Rüde darf zunächst nur dreimal innerhalb von 12 Monaten zur Zucht
verwendet werden. Danach darf ein Rüde innerhalb eines Kalenderjahres bis zu viermal zur Zucht
benutzt werden. Dabei sind die Deckakte dem Zuchtjahr zuzurechnen, in dem der Wurf fällt. Die
erfolgreichen Gesamtanpaarungen (einschl. Ausland) werden für die Lebenszeit eines Rüden auf
12 begrenzt. Ausländische Rüden bzw. im Ausland stehende Rüden sind bezüglich der Deckakte
wie in Deutschland stehende Rüden zu sehen. Nach Zustimmung der Zuchtkommission und
Beschluss der Hauptversammlung kann ein Rüde für weitere Deckakte freigegeben werden
Der Eigentümer des Deckrüden verpflichtet sich, für jeden erfolgreichen Deckakt seines Rüden
die vom DL-Verband festgelegte Gebühr zu entrichten. Bei Nichtzahlung erfolgt nach zweimaliger
Mahnung eine vorübergehende Sperre des Zuchtbuches (vergl. 2.3).
Züchtern, die innerhalb von vier Monaten nach dem Decktag trotz Mahnung ihren Verpflichtungen
gegenüber dem Deckrüdenbesitzer nicht nachkommen, kann das Zuchtbuch vorübergehend
gesperrt werden.
Für Deckrüdenbesitzer ist die Führung eines Deckbuches Pflicht, es wird bei der Zuchtfreigabe
ausgehändigt.
7.5 Zuchtverwendung der Hündin
Eine zur Zucht zugelassene Hündin darf innerhalb eines Kalenderjahres nur einmal werfen,
Stichtag ist der Wurftag.
7.6 Zuchtverwendung von Hündinnen nach Vollendung des achten Lebensjahres
Hündinnen scheiden mit Vollendung ihres achten Lebensjahres aus der Zucht aus. Danach dürfen
sie nicht mehr belegt werden. Stichtag ist der Decktag. Bei bisheriger positiver Vererbung sind auf
Antrag des Verbandsvereins und mit Zustimmung der Zuchtkommission Ausnahmen möglich.
7.7
Hunde mit leichter HD (HD 1 oder C) dürfen nur mit HD-freien (HD 0 oder A) oder HDVerdächtigen
(HD B) gepaart werden (vergl. 8 d).
7.8
Es darf kein Deckakt ohne vorgezeigte und vom zuständigen Verbandsverein ( siehe 4.2 )
ausgestellte und unterzeichnete Deckbescheinigung erfolgen. Der Eigentümer des Deckrüden
unterschreibt die Deckbescheinigung auf demselben Formular unmittelbar nach dem Deckakt.
7.9
6Inzestpaarungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Zuchtkommission, bei
Zuwiderhandlung wird ein vorläufiger Zuchtsperrvermerk erteilt.
Dieser kann nur im Einzellfall auf Antrag des Verbandsvereins aufgehoben werden. Die Kosten
trägt der Eigentümer.
7.10
Vor jedem Deckakt haben sich der Eigentümer des Deckrüden und der Zuchthündin davon zu
überzeugen, dass der Deckrüde und die Zuchthündin für die Zucht freigegeben sind.
Im Deckbuch (vergl. 9.1) ist die Anzahl der Deckakte zu überprüfen.
7.11
Die künstliche Besamung ist bei der Zucht von Deutsch – Langhaar grundsätzlich untersagt. Über
vorher zu beschließende Ausnahmen ( z. B. Zucht im Ausland) entscheidet die Zuchtkommission
in Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Vorstand des DL – Verbandes.
8. Hüftgelenksdysplasie (HD) Untersuchungs-Verfahren
Die Ermittlung des Status der Hüftgelenke wird durch ein Röntgenverfahren festgestellt.
Das Verfahren hat folgenden Ablauf:
a) Mindestalter der Hunde für die Untersuchung beträgt 12 Monate.
b) Der Tierarzt gewährleistet gegenüber dem DL-Verband die Identität des zu untersuchenden
Hundes durch Vergleich der Zuchtbuchnummer in der Original-Ahnentafel. Er bestätigt, dass
er den Hund unter Betäubung geröntgt hat.
c) Die mit dem Namen des Hundes und der Zuchtbuchnummer versehene Röntgenaufnahme
wird vom untersuchenden Tierarzt mit dem Beurteilungsbogen des DL-Verbandes an die vom
DLV beauftragte zentrale Auswertungsstelle eingesandt.
d) Bewertung
Die Auswertung kann folgende endgültige Befunde ergeben:
Kein Hinweis für HD (normal) = A
Verdächtig für HD (fast normal) = B
Leichte HD (noch zugelassen) = C
Mittlere HD (Zuchtsperre) = D
Schwere HD (Zuchtsperre) = E
9. Deckrüden, Deckrüdenliste und Deckbuch
Alle neu zur Zucht freigegebenen Deckrüden sind der Zuchtkommission und der Zuchtbuchführung
durch die Verbandsvereine mitzuteilen und Fotokopien der Ahnentafel mit eingetragenen
Leistungsnachweisen zu übersenden.
Die Zuchtkommission erstellt jährlich eine Deckrüdenliste.
Darin werden zur Zucht zugelassene DL-Rüden auf Vorschlag der Verbandsvereine, die auch für
die Richtigkeit der Daten verantwortlich sind, aufgenommen.
Sie enthält mindestens folgende Angaben:
Leistungszeichen
Name, (Fettdruck)
Zuchtbuch-Nummer mit HD-Befund (und evtl. OCD- oder ED - Befund)
Leistungszeichen (Fettdruck)
Farbe und Abzeichen (vergl. Rassekennzeichen) des Rüden
Schulterhöhe,
Wurfdatum,
Typ-, Form- und Haarwert mit Augenfarbe (gültig ist das zeitlich jüngste Beurteilungsergebnis,
siehe auch ZO § 5,2 letzter Absatz),
alle Prüfungsergebnisse,
Punktzahl für Hasenspur und Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer,
Art des Lautes,
Härtenachweis mit Datum,
Abstammung mit Zb. Nr., Farbe, Schulterhöhe, Typ-, Form- und Haarwert mit Augenfarbe,
Leistungen
Name, Anschrift und Telefon-Nummer des Eigentümers und die
Kurzbeschreibung des Rüden von der Zuchtschau. Gültig ist das zeitlich jüngste
Beurteilungsergebnis des Rüden (siehe auch ZO § 5.2 letzter Absatz).
Die Deckrüdenliste wird auf die Web-Site des Deutsch-Langhaar-Verbandes gestellt. Vereine, die
für ihre Mitglieder eine Ausgabe in Druckform wünschen, können diese gegen Kostenerstattung
erwerben.
Den durch die Verbandsvereine der Zuchtkommission zur Verfügung gestellten Unterlagen ist eine
durch den Deckrüdenbesitzer persönlich unterschriebene Erklärung beizufügen, aus der
hervorgeht, dass der gemeldete Rüde frei von jeglichen zuchtausschließenden Mängeln und
Erbfehlern war und ist, bis zum 18. Lebensmonat keinerlei Anzeichen von Schulterlahmheit (OCD,
aseptische Humeruskopfnekrose) gezeigt hat und keine operativen Korrekturen oder
Behandlungen von zuchtausschließenden Mängeln vorgenommen wurden.
9.1 Deckbuch
Jeder Eigentümer eines Deckrüden hat ein Deckbuch zu führen. In ihm sind alle Angaben über die
Deckvorgänge festzuhalten.
Dies sind:
Decktage, Ort, Name der Hündin mit ZB-Nr., Anschrift und Unterschrift des Züchters,
Wurfergebnis.
Verbandsvereine haben jederzeit das Recht, das Deckbuch zur Einsicht anzufordern.
10. Zuchtbuch (ZDL)
In ihm sind alle eintragungsfähigen Deutsch-Langhaar (DL) enthalten. Das für die Zucht des DL
geführte Zuchtbuch bildet mit seinen in ihm erfassten Nachkommenschaft und den in der Zucht
verwendeten Tiere, die Zuchtgrundlage. Um über die Abstammungsverhältnisse innerhalb der
Rasse möglichst umfassend Kenntnis zu erlangen, muss das Zuchtbuch alle zur Rasse
gehörenden, im Sinn der ZO eintragungsfähigen Tiere umfassen. Dadurch wird die Voraussetzung
geschaffen, innerhalb der Rasse umfassende Feststellungen über die Vererbung im guten und
schlechten Sinne treffen zu können.
Aus dem Zuchtbuch ergibt sich die Ahnentafel eines Hundes. Es enthält die Eintragungen aller
Würfe und Einzelhunde in jährlicher Zusammenfassung.
Das Zuchtbuch steht allen Züchtern und Eigentümern von Deutsch-Langhaar-Vorstehhunden
offen, soweit sie Mitglied eines im Deutsch-Langhaar-Verband angeschlossenen Verbandsvereins
sind.
Das Zuchtbuch enthält folgende Eintragungen:
a) neue Zwingernamen des jeweiligen Jahres
b) Eintragungen des Jahres
c) Eintragungen des Jahres nach Züchternamen geordnet
d) nach Eintragungsnummer geordnet, beginnend mit 1, z.B.1/94
e) Namen und Geschlecht der Welpen, Rüde (R) oder Hündin (H)
f) die Farbe, unterteilt in braun (br), dunkelschimmel (ds), hellschimmel (hs), forellenschimmel
(fs), braunweiß (bw), (vergl. Rassestandard)
g) Eigentümer der Welpen, soweit diese gemeldet werden
h) den geschützten Zwingernamen mit Namen und genauer Anschrift des Züchters
i) Deckakt, Wurftag, Zahl der geworfenen und aufgezogenen Welpen
j) Namen der Elterntiere, und der Großeltern mit Zuchtbuchnummer, DGStB-Nummer, HDBefunde
und die Farbe mit Abzeichen.
k) A = HD-frei, B = HD-Verdacht, C = leichte HD, D = mittlere HD, E = schwere HD
l) die Leistungszeichen des DGStB: Härte, Lautes Stöbern, Armbruster-Haltabzeichen,
Totverbeller, Totverweiser, Vbr., Btr., VSwP, und die verbandsinternen Leistungszeichen “S“
= Schwarzwildhärte, SP = Schorlemerprüfung bestanden und („:“), (:) = Schweiß Natur am
wehrhaften und nichtwehrhaften Wild
m) Art des Jagens.
Die innerhalb eines Zwingers gefallenen Würfe werden nach dem Alphabet eingetragen, d.h. z.B.
1. Wurf: Alf, Ass, Alfa, Anka; 2. Wurf: Benn, Bill, Boss, Biene usw. Die alphabetische Reihenfolge
der Würfe verändert sich nicht bei der Verwendung einer anderen Zuchthündin.
10.1 Sonderregelungen
Würfe aus im Zuchtbuch Deutsch-Langhaar (ZDL) eingetragenen Elterntieren, die ohne
vollständigen Nachweis der Zuchtvoraussetzungen dieser Zuchtordnung gezüchtet wurden,
werden im Zuchtbuch eingetragen. Sie erhalten jedoch einen vorläufigen Zuchtsperrvermerk.
Erbringen die Elterntiere die erforderlichen Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt, so kann der
vorläufige Zuchtsperrvermerk aufgehoben werden.
Die Kosten trägt der Züchter oder der Eigentümer.
Welpen von Elterntieren, die zuchtausschließende Mängel aufweisen, erhalten
Abstammungsnachweise mit entgültigem Zuchtsperrvermerk. Diese Hunde sind im Zuchtbuch
lediglich registriert. Endgültige Zuchtsperrvermerke können nicht aufgehoben werden.
Im Zuchtbuch DL können ferner Hunde registriert werden, die außerhalb der Bestimmungen
dieser Zuchtordnung gezüchtet wurden. Sie sind durch mindestens 2 DL – Formwertrichter auf
ihren Phänotyp und ihr Wesen zu beurteilen. Bei positiver Beurteilung werden sie im Register des
Zuchtbuches DL eingetragen und erhalten Registerpapiere.
Jeder Züchter erhält ein kostenloses Zuchtbuch des Jahrganges, in dem er gezüchtet hat.
11. Eintragungsverfahren
Der Züchter leitet den vollständig ausgefüllten Wurfantrag (u. U. ohne Käufernamen) zusammen
mit der Ahnentafel der Mutterhündin bis zur dritten Lebenswoche (21 Tage) der Welpen über den
zuständigen Verbandsverein, der diesen prüft, an den Zuchtbuchführer des Deutsch-Langhaar-
Verbandes.
Der Zuchtbuchführer ist verpflichtet, Anträge auf Eintragung ins Zuchtbuch, die nicht den
Vorschriften dieser Zuchtordnung entsprechen, die unvollständig oder unleserlich sind,
zurückzuweisen.
Der Zuchtbuchführer übersendet die Ahnentafeln und die dazugehörenden Chips per Nachnahme
an den Züchter. Die Verwendung dieser Chips ist für die Züchter verpflichtend.
Bei korrekten Wurfanträgen sind die Ahnentafeln so auszustellen, dass sie 4 Wochen nach
Eingang des Wurfantrages beim Zuchtbuchführer ausgehändigt werden können.
Ahnentafeln und Abstammungsnachweise sind Urkunden im juristischen Sinne und Eigentum des
DL-Verbandes. Die Form der Ahnentafel und Abstammungsnachweise genehmigt der Vorstand
des Deutsch-Langhaar-Verbandes.
Prüfungsergebnisse, Leistungsnachweise, Zuchteignungsvermerke sowie Typ-, Form- und
Haarbewertungen werden durch die zuständigen Vereinsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter
oder Beauftragte (z. B. Prüfungsleiter) in die Ahnentafel eingetragen.
Beim Verkauf eines Hundes ist die Ahnentafel dem Käufer ohne jeden Aufpreis auszuhändigen.
Der Eigentümerwechsel wird vom Zuchtbuchführer nicht registriert, sondern vom Voreigentümer in
die Ahnentafel eingetragen. Der Erwerber eines Deckrüden ist verpflichtet, innerhalb eines Monats
den Eigentumswechsel dem Zuchtbuchführer und dem zuständigen Verein mitzuteilen.
Im Falle des Verlustes der Original-Ahnentafel stellt die Zuchtbuchführung gegen Gebühr eine
Ersatz-Ahnentafel aus.
Alle erbachten Prüfungs- und Leistungsnachweise sind in Zusammenarbeit mit dem
Stammbuchamt des JGHV und gegebenenfalls mit dem Verbandsverein nachzutragen.
12. Kosten
Die Kosten für alle Bearbeitungen werden von der Hauptversammlung des Deutsch-Langhaar-
Verbandes festgelegt und jährlich in den DL-Mitteilungen veröffentlicht.
Der DLV erhebt für jeden erfolgreichen Deckakt vom Deckrüdenbesitzer eine gesonderte
Deckgebühr; diese wird vom Verbandsschatzmeister angefordert.
Doppelte Gebühren werden erhoben:
a) bei Wurfanträgen, die später als 2 Monate nach dem Wurfdatum beim Zuchtbuchführer
eingehen
b) wenn Würfe mit Zuchtsperrvermerk eingetragen werden
c) bei ungewollten Paarungen und Anpaarungen ohne Zuchtberatung.
Deckrüdenbesitzer, die ohne bestätigte Zuchtberatung eine Hündin belegen lassen, müssen eine
Deckgebühr von Euro 100,00 zahlen.
Alle Kosten werden vom Zuchtbuchführer per Nachnahme erhoben.
Die Verbandsvereine können für die Tätigkeit der Zuchtberater, Zuchtfreigabe, Tätowierung und
Kennzeichnung mit Chip, gesonderte Kosten erheben.
13. Der Zuchtbuchführer
Der Zuchtbuchführer führt das Zuchtbuch nach den Bestimmungen der Zuchtordnung und ist dem
satzungsgemäßen Verbandsvorstand für die ordnungsgemäße Bearbeitung verantwortlich.
Er hat die eingereichten Anträge auf Wurfeintragung zu überprüfen. Unvollständige Unterlagen und
fragwürdige Nachweise muss er zurückweisen. Er stellt die Ahnentafel aus und sendet sie an die
Züchter. Er vervollständigt Ahnentafeln durch Eintrag von Leistungszeichen und der
Stammbuchnummern des Deutschen Gebrauchshundstammbuches auf der Vorderseite.
Für verlorene Ahnentafeln stellt er gegen Gebühr Zweitschriften aus. Alle bisher erbrachten
Leistungsnachweise und Prüfungen sind nachzutragen.
Weiterhin obliegt ihm die Bearbeitung und Genehmigung der Anträge auf Zwingerschutz.
Am Jahresende stellt er die Druckunterlagen für das Zuchtbuch zusammen. Das Zuchtbuch wird
am 15. Februar für das vergangene Zuchtjahr geschlossen und für den Druck bereitgestellt.
Außerdem erstellt er eine Abrechnung der Zuchtbuchkasse für den Verbandsschatzmeister.
Diesem überlässt er zum Quartalsende die Deckbescheinigungen zur Erhebung der
Deckrüdengebühr.
Alle Entscheidungen über Ablehnungen von Eintragungen in das Zuchtbuch sind der
Zuchtkommission und dem zuständigen Verbandsverein vor Mitteilung an den Antragsteller
mitzuteilen.
Im Rahmen seiner Tätigkeit überwacht er das Zuchtgeschehen innerhalb des Deutsch-Langhaar-
Verbandes und gibt darüber alljährlich der Hauptversammlung einen Bericht.
14. Zuchtkommission
Die Zuchtkommission arbeitet gemäß der Satzung des DL-Verbandes dem Vorstand zu. Sie
erstattet jährlich der Hauptversammlung einen Bericht.
Die Zuchtkommission besteht aus drei mit dem Zuchtgeschehen im DLV besonders vertrauten
Persönlichkeiten. Sie ist dem geschäftsführenden Vorstand unterstellt und hat diesen in allen
züchterischen Belangen zu unterstützen.
Aufgaben der Zuchtkommission sind insbesondere
- die Überwachung der Zucht des DL auf der Grundlage der Zuchtordnung und seiner
Rassekennzeichen
- die Erstellung einer jährlichen Zusammenfassung aller DL-Prüfungsergebnisse, deren Analyse
und Kommentierung sowie die Darstellung dieses Berichtes anlässlich der
Hauptversammlung.
- die Erarbeitung von Vorschlägen zur Erhaltung und erforderlichenfalls Verbesserung der
Zuchtergebnisse, insbesondere im Hinblick auf Nerv, Wesen, Leistungsfähigkeit im
praktischen Jagdbetrieb und Typ des DL
- Entscheidungen, die sich aus unterschiedlicher Auslegung der Zuchtordnung ergeben
- den geschäftsführenden und erweiterten Vorstand, die Verbandsvereine und Züchter in allen
Zuchtangelegenheiten zu beraten.
Die Zuchtkommission fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Kommt eine Einstimmigkeit nicht
zustande, so entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Dieser kann die Entscheidung der
Verbandsversammlung überlassen.
Die Entscheidungen der Zuchtkommission sind den beteiligten Personen sowie den Mitgliedern
des erweiterten Vorstandes schriftlich bekannt zu machen.
Gegen Entscheidungen der Zuchtkommission bei Streitfällen kann innerhalb von vier Wochen,
gerechnet ab Zustellung, Widerspruch beim 1. Vorsitzenden des DLV eingelegt werden. Über den
Widerspruch ist bei der nächsten Verbandsversammlung zu beraten und abzustimmen.
15. Verbandsvereine
In den Verbandsvereinen ist der Vorstand für die Einhaltung der Zuchtordnung verantwortlich. Es
müssen Veranstaltungen durchgeführt werden, die es den Mitgliedern ermöglichen, ihre Hunde
den Zuchtbestimmungen entsprechend vorzustellen.
Die Vereine können die Aufgaben der Zuchtbetreuung delegieren. Über die personelle
Zuständigkeit ist der Zuchtbuchführer zu informieren ( siehe auch 4.2 )
Bei Paarungen von Hündinnen, die im Eigentum von Zuchtberatern stehen, bearbeitet der
Vereinsvorsitzende oder die Beauftragten entsprechend den Wurfantrag. Züchter können bei
Würfen im eigenen Zwinger nicht beratend und nicht überwachend tätig werden.
16. Ausländische Deutsch-Langhaar
Unter „Ausländischen Deutsch-Langhaar“ verstehen wir alle Deutsch-Langhaar-Vorstehhunde,die
im Ausland rein gezüchtet sind.
Da im Ausland häufig andere Zuchtvoraussetzungen bestehen und die Hunde im Typ nicht in allen
Fällen den hier gezüchteten entsprechen, sind ausländische Deutsch-Langhaar vor ihrer
Zuchtbenutzung in der Bundesrepublik besonders streng auf ihre Anlagen, Leistung, Härte, Typ,
Form, Haar und Wesen zu überprüfen.
Um sicherzustellen, dass mit der Zuführung ausländischen Blutes keine unerwünschten X Anlagen
und Formfehler in die Zucht eingebracht werden, ist vor der Benutzung ausländischer Deutsch-
Langhaar eine Genehmigung der Zuchtkommission einzuholen; dies gilt auch für Welpen, die in
der Bundesrepublik Deutschland und/oder unter der Betreuung eines Vereines des Deutsch-Langhaar-Verbandes aufgezogen wurden. Die Zuchtkommission entscheidet abschließend. Die
Entscheidung ist nicht anfechtbar.
17. Ordnungs- und Schlussbestimmungen
Die Züchter und Eigentümer der Deckrüden verpflichten sich durch die Mitgliedschaft in einem DLVerein
oder einer DL-Zuchtgruppe, die dem Deutsch-Langhaar-Verband angeschlossen ist, zur
Einhaltung der Vorschriften dieser Zuchtordnung unter Ausschluss des Rechtsweges.
Jedem Mitglied in den Mitgliedsvereinen ist die Möglichkeit zu geben, Einsicht in die Zuchtordnung
zu nehmen, auf Verlangen ist sie ihm in schriftlicher Form auszuhändigen .
Es muss im eigenen Interesse jedes Züchters und Eigentümers eines Deckrüden im Sinne der
Erhaltung der Reinzucht liegen, sich an die Forderungen und Empfehlungen dieser Zuchtordnung
zu halten.
Verstöße gegen diese Zuchtordnung können unter Ausschluss des Rechtsweges durch Sperrung
des Zuchtbuches geahndet werden. Einen solchen Beschluss fasst der erweiterte Vorstand des
DLV. Er entscheidet abschließend. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eigentümer von Zuchtrüden und Zuchthündinnen sind
eingehend in den Zuchtregeln der Dachverbände F.C.I und VDH beschrieben und gelten für diese
unmittelbar. Die Eigentümer sind verpflichtet, sich über diese Bestimmungen und ihre Fortgeltung
oder Änderung selbständig zu unterrichten. Verstöße dagegen können mit Zuchtverbot belegt
werden.
Privatrechtliche Auseinandersetzungen wegen Verstößen gegen die Gepflogenheiten bei Zucht,
Haltung und Verkehr mit Hunden unterliegen dem Zuchtreglement der F.C.I.
ZO zuletzt geändert am 23.03.2013 auf der Hauptversammlung des DL – Verbandes in Keulos
Anhang
1. Farbvererbung
Die Farben des Deutsch-Langhaar sind nachstehend in den Rassekennzeichen in der Reihenfolge
ihrer Vererbung unter 10.2 a) bis f) aufgeführt. Die Vererbung erfolgt nach den Mendelschen
Regeln von dominant (überdeckend) bis rezessiv (überdeckt) mit Abstufungen in Form einer
Allelenreihe.
Demnach ist am stärksten dominant die Farbe einfarbig braun, am stärksten rezessiv braun-weiß.
Braun ist also über alle anderen DL-Farben dominant. Paart man einen braunen DL mit einen
braungeschimmelten, so kann der ganze Wurf braun ausfallen, wenn der braune Hund keinen
rezessiven Schimmel- oder Braunweiß-Faktor hat. Stammt ein solcher brauner Zuchthund aus
braunen Eltern, so kann nur durch den Zuchtversuch festgestellt werden, ob er reinerbig braun ist
oder nicht. Besitzt der braune Hund einen solchen Braunschimmel- oder Braun-weiß-Faktor, so
sind bei Anpaarung mit einem Schimmel die Hälfte der Nachkommen geschimmelt oder braunweiß.
Paart man zwei braune Hunde miteinander, so können auch einige (25 %) Schimmel- oder
Braun-Weiß-Nachkommen im Wurf liegen, wenn braune Elterntiere einen entsprechenden
rezessiven Faktor besitzen. Umgekehrt können aus zwei geschimmelten oder braunweißen Eltern
niemals braune Nachkommen fallen. Am meisten rezessiv vererbt sich braun-weiß. Das bedeutet,
dass bei Paarung zweier braun-weißer Elterntiere immer nur braun-weiße Nachzucht zu erwarten
sind. Im Wurf zweier dunkelgeschimmelter Elterntiere können aber auch einige braun-weiße
Nachkommen liegen, sofern diese einen Braun-weiß-Faktor besitzen. Zur Vereinfachung war hier
nur die Rede von den Farben braun, braunschimmel und braunweiß. Es gibt aber innerhalb der
Farbe Braunschimmel noch die Abstufung Dunkelschimmel, Hellschimmel und Forellenschimmel.
Hier gilt die Regel, je dunkler die Schimmelfarbe ist, um so mehr vererbt sie sich dominant, je
heller sie ist, um so mehr vererbt sie sich rezessiv (Allelenreihe).
Alle Schimmelfarben, also Dunkelschimmel, Hellschimmel, Forellenschimmel und braun-weiße
Welpen, sehen bei der Geburt braun-weiß aus. Das Nachdunkeln der dunklen Schimmelfarbe bei
den Dunkel-Braunschimmeln und die Entstehung der Schimmelfärbung und der Tupfen bei den
Hellschimmeln und Forellenschimmeln erfolgt nach mehreren Wochen. Etwa ab dem 3. Lebenstag
kann man aber an den Pfoten schon sehen, welche Farbe der Welpe bekommen wird. Die
Dunkelschimmel haben, zu diesem Zeitpunkt schon ganz dunkle Sohlen, die Hellschimmel und
Forellenschimmel haben gefleckte Sohlen und die braun-weißen Welpen zeigen einfarbig hellrosa
gefärbte Sohlenflächen.
FCI-Standard Nr. 117b
Federation Cynologique Internationale
Secretariat General, 14. rue Léopold II, 6530 Thuin (Belgique)
Einleitung
Langhaariger Deutscher Vorstehhund (Deutsch-Langhaar)
Ursprungsland: Deutschland.
Verwendung: Vielseitiger Jagdgebrauchshund.
Klassifikation F.C.I.: Gruppe VII (Kontinentale Vorstehhunde).
Kurzer geschichtlicher Überblick: Im langhaarigen Jagdhund ist das Blut der Vogel-, Habichts-,
Wasserhunde und Bracken vereint und somit die Anlagen zu großer Vielseitigkeit vorhanden. Ab
dem Jahr 1879 wurde Reinzucht betrieben und die wesentlichen Rassemerkmale festgelegt. Im
Jahr 1897 stellte Freiherr von Schorlemer die ersten Rassekennzeichen für den Deutsch-
Langhaar auf und legte somit den Grundstein für die heutige Reinzucht.
F.C.I.-Standard Nr. 117b des
Langhaarigen Deutschen Vorstehhundes (Deutsch-Langhaar)
1) Allgemeines Erscheinungsbild des Hundes
Kräftig, muskulös, tiefgestellt, flüssige Linien. Bei kleineren Hunden muss viel Substanz verlangt
werden. Allzu massige und dabei schwerfällige Hunde sind nicht erwünscht.
2) Wichtige Maßverhältnisse (Proportionen):
Fang und Schädel gleich lang, Hund hinten nicht überbaut, Schulter etwas höher als Kruppe.
3) Verhalten und Charakter:
Ausgeglichen, ruhig, gezügeltes Temperament, gutartig, leicht zu führen.
4) Kopf:
Auf den schönen Langhaarkopf muss besonderer Wert gelegt werden. Edles Aussehen
langgestreckt.
4.1 Oberkopf: leicht gewölbt.
Stop: Stirnabsatz leicht ansteigend, nicht plötzlich eingeschnitten.
4.2 Gesichtsschädel
Nasenschwamm: braun, leichte Schimmelabzeichen erlaubt.
Nasenrücken: leicht gewölbt, nicht zu schmal.
Lefzen: nicht allzu stark überfallend.
Kiefer: ohne Überfeinerung.
Backen: keine zu starken Backenknochen.
Augen: Farbe braun, möglichst dunkel, Augenlieder eng am Augapfel anliegend.
Ohren: nicht zu tief angesetzt, leicht nach vorne gedreht.
4.3. Gebiss: gut ausgeprägtes Gebiss. Die oberen Schneidezähne sollen scherenförmig über die
unteren Schneidezähnen schließen.
Vollständiges Gebiss: 42 Zähne.
Zahnformel 3 1 4 2 x 2 = 42 Zähne
3 1 4 3
5) Hals: Kräftig und edel, ohne Wamme in schöner Linie sich zur Brust hin erweiternd, nicht zu kurz.
6) Körper:
Rücken: Gerade, fest, nicht zu lang, Nierenpartie besonders muskulös.
Kruppe: Lang, mäßig abfallend.
Brust: Vorbrust resultiert aus der gerechten Winkelung Schulterblatt-Oberarmknochen, Brustkorb
breit und tief, mindestens bis zu den Ellenbogen reichend.
Rute: Keine zu steile Haltung. Soll gestreckt getragen werden, letztes Drittel leicht aufwärts.
7) Gliedmaßen
7.1. Vorderläufe:
Allgemeines: Das Oberarmbein, die Unterarm- und Fußknochen sollen beim stehenden Hund,
von vorne gesehen, annähernd eine senkrechte Linie bilden.
Schultern: Gut anliegend. Von der Seite gesehen, bei ruhiger Haltung, sollen Schulterblatt und
Oberarmbein einen rechten Winkel sich möglichst nähern.
Ellenbogen: Gut anliegend.
Vorderfußwurzelgelenk: leicht durchgebogen, Vordermittelfuß nicht ganz gerade.
Pfoten: Ballen derb und kräftig.
7.2. Hinterläufe:
Allgemeines: Von hinten gesehen sollen das Hüftbein (Beckenknochen), das Oberschenkelbein,
die Unterschenkel- und Fußknochen eine senkrechte Linie bilden.
Sprunggelenk: Auf gute Winkelung ist besonderer Wert zu legen.
Wolfkrallen: Sind gleich nach der Geburt zu entfernen.
8) Bewegung: Raumgreifende Bewegung mit gutem Schub aus den Hinterläufen.
9) Haut: Eng am Körper anliegend, nicht faltig.
10) Behaarung:
10.1. Beschaffenheit des Haares: Auf die richtige Behaarung ist größter Wert zu legen; weder
übermäßiger Haarwuchs noch allzu kurzes Haar.
Am Rücken und am Rumpf seitlich: Haar 3-5 cm lang, gut anliegend.
An der Halsunterseite, an der Brust und am Bauch dürfen die Haare noch länger sein.
Bauch: Gut behaart.
Ohren: Behaarung wellig und überfallend.
Rute: Mit guter Fahne, bis zur Rutenspitze behaart.
Rückseite der Vorderläufe: Befranst.
Rückseite der Hinterläufe: Befranst (Hosen)
Unterhalb des Sprunggelenkes: Haar bedeutend kürzer. Zu starke Befransung ist nicht
erwünscht. Zwischenräume zwischen den Zehen dicht und kurz behaart. Kopf: Haar erheblich
kürzer, Schopfbildung am Oberkopf ist unerwünscht. Körper: Haar schlicht, fest, glatt oder leicht
wellig, fest anliegend. Dicht mit guter Unterwolle.
10.2. Haarfarbe
a) einfarbig braun
b) braun mit weißen oder geschimmelten Abzeichen (besonders an Brust und Pfoten).
c) dunkelschimmel (mit größeren oder kleineren braunen Platten; brauner Kopf, evtl. mit Blässe,
Schnippe oder Stern).
d) hellschimmel (mit größeren oder kleineren braunen Platten; brauner Kopf, evtl. mit Blässe,
Schnippe oder Stern)
e) forellenschimmel (mit größeren oder kleineren braunen Platten; brauner Kopf, evtl. mit Blässe,
Schnippe oder Stern).
f) braun-weiß, entweder rein braun-weiß oder ganz wenigen kleinen Flecken (große braune
Platten, mit Sattel oder Mantel, Kopf: Braun, evtl. mit Blässe, Schnippe oder Stern).
Vereinzelt kann gelber Brand als uraltes Brackenerbe auftreten.
11)Größe und Gewicht: Idealmaß bei Rüden: 63-66 cm (Mindestmaß 60 cm, Höchstmaß 70 cm).
Idealmaß bei Hündinnen: 60-63 cm (Mindestmaß 58 cm, Höchstmaß 66 cm). Das Gewicht liegt
bei 30 kg.
12) Fehler:
Augen: helles Habichtsauge, Schrägstellung der Augen.
Ohren: offener Behang, Lederenden.
Rücken: Senkrücken, Karpfenrücken.
Brust: tonnenförmig, zu schmal.
Rute: Posthorn- und Hakenrute
Vorderläufe: Schulterblatt/Oberarmwinkel zu offen oder Vordermittelfuß zu gerade.
Hinterläufe: Kuhhessigkeit, Fassbeinigkeit.
Pfoten: gespreizte Pfoten; Katzen- und Hasenpfoten.
Haarbeschaffenheit: längere Barthaare, buschige Augenbrauen; krauses Haar.
13) Disqualifizierende Fehler:
Allgemeines Erscheinungsbild: Hunde mit mangelhafter Knochensubstanz und fehlender
Bemuskelung.
Kopf: Hunde mit vom Typ abweichenden Kopfformen.
Augen: Ektropium (ausgestülptes Augenlid,), Entropium (eingerolltes Augenlid), auch korrigierte
Augenlidfehler.
Rüden müssen zwei fühlbare normale, gut im Skrotum liegende Hoden aufweisen.
Von der Generalversammlung vom 23. und 24. Juni 1987 in Jerusalem genehmigt.
2. Verbandsinterne Leistungszeichen
Leistungszeichen S (LzS)
Durch das Leistungszeichen S sollen Hunde herausgestellt werden, die in der jagdlichen Praxis
Wildschärfe an Schwarzwild zeigen.
Bedingungen:
Anlässlich einer Jagd muss der Hund
- ein geringes Stück Schwarzwild fassen und halten oder
- ein starkes Stück Schwarzwild scharf jagen und stellen oder
- eine Rotte Sauen stellen und selbständig sprengen.
In jeden Fall muss erkennbar sein, dass der Hund scharf (mit anhaltenden Fassversuchen) jagt.
Dem Laut ist besondere Bedeutung beizumessen.
Berichterstattung:
Falls ein Hund vorstehende Bedingungen (auch einmalig) unter Beweis gestellt hat, sind vom
Führer 2 Zeugen, die den Vorgang beobachtet haben, zu benennen.
Die Zeugen müssen(VGPO § 102) unvoreingenommen sein.
Sie sind mit Anschrift und Telefon anzugeben und haben eine schriftliche Schilderung zu fertigen
und zu unterschreiben.
Der Führer sendet diese Schilderung, in der Name und Zuchtbuchnummer des Hundes
angegeben ist, als formlosen Antrag an den zuständigen Vereinsvorsitzenden zur Genehmigung
des Leistungszeichens. Der Vereinsvorsitzende ist verantwortlich für die Richtigkeit der
Voraussetzungen. Er ist befugt, die Zeugen weitergehend zu befragen.
Nachweis in die Ahnentafel ein. Er macht dem Zuchtbuchführer Mitteilung. Dieser registriert
diesen Nachweis.
Beschlossen durch die HV des DL-Verbandes 1991
Leistungszeichen ``:´´ (Leistungszeichen Schweiß-Natur am wehrhaften Wild)
(:) ( Leistungszeichen Schweiß-Natur am nicht wehrhaften Wild)
Als wehrhaftes Wild gelten:
- Schwarzwild außer Frischlingen
- Rotwild außer Kälbern
- Dam- und Sikahirsche
- Gamswild außer Kitzen und Jährlingen
- Muffelwidder
Die Arbeit muss folgende Kriterien erfüllen:
a) Mindeststehzeit 12 Stunden, bzw. über Nacht,
b) Mindestlänge der Riemenarbeit 500 m bei anschließender Hatz,
c) Totsuchen könne für eine Bewertung nur herangezogen werden, wenn die Riemenarbeit
mindestens 1.000 m beträgt und die Wundfährte einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweist;
d) am warmen Wundbett oder beim Fortziehen des kranken Stückes in Sichtweite muss der
Hund zur Hatz geschnallt werden.
e) der Hund muss wehrhaftes Wild stellen, nicht wehrhaftes Wild muss der Hund ohne
Einwirkung des Führers oder Dritter selbständig niederziehen und möglichst abtun;
f) der Hund darf von einmal gestelltem Wild keinesfalls ablassen, bis der Führer den
Fangschuss antragen oder das Stück abfangen kann;
g) das kranke Stück muss in jedem Fall zur Strecke kommen.
Berichterstattung:
Über die Arbeit ist kurz und sachlich ein Bericht abzufassen, der folgende Daten enthalten muss:
1. Name, Zb. Nr., Leistungszeichen, Wurfdatum, Eigentümer und Führer des Hundes;
2. Name, Art und Lage des Reviers,
3. Wetter, Bodenfeuchtigkeit, Bewuchs, Geländeverhältnisse, evtl. Schneelage;
4. Beschreibung der Arbeit mit Angaben zur Wildart, Stärke des Wildes, Zeit und Ort des
Anschusses, Pirschzeichen am Anschuss und im Fährtenverlauf, Beginn der Riemenarbeit
(Uhrzeit), Wundbetten, Länge und Dauer der Hatz, Stellen bzw. Niederziehen, Ende der
Arbeit (Uhrzeit), Verletzung des Wildes;
5. Anwesende Augenzeugen.
Der Bericht muss von mindestens zwei Zeugen mit vollem Namen, Anschrift und Angabe, dass sie
praktizierende Jäger sind, unterschrieben sein. Züchter, Führer und Eigentümer des Hundes
scheiden als Zeugen aus. Arbeiten, bei denen der Schütze, der die Wildart beschossen hat, der
Führer oder Eigentümer des Hundes ist, können zur Anerkennung dieses Leistungszeichens nicht
herangezogen werden.
Der Bericht ist zur Anerkennung an den Vorsitzenden des zuständigen Zuchtvereins bzw. der
Zuchtgruppe einzureichen, der ihn nach Bestätigung an den Zuchtbuchführer weiterleitet.
Beschlossen durch die HV des DL-Verbandes 1992
Leistungszeichen SP (Schorlemer-Herbstzuchtprüfung bestanden)
Beschlossen durch die HV des DL-Verbandes 1986